Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

1. Arbeitnehmer: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Urteilen
vom 9.6.2011 zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige
Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis innehaben kann
(Rechtsprechungsänderung). In Fällen, in denen bisher mehrere
regelmäßige Arbeitsstätten angenommen wurden, ist die
Entfernungspauschale nunmehr nur für Fahrten zwischen Wohnung und
einer regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen. Für
die übrigen Fahrten können Werbungskosten nach den Grundsätzen
einer Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden.

Die Finanzverwaltung geht von einer regelmäßigen Arbeitsstätte
aus, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der
dienstrechtlichen/arbeitsvertraglichen Festlegungen einer betrieblichen
Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder in einer
betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers

arbeitstäglich,

je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder

mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen
Arbeitszeit tätig werden soll.



Wird im Einzelfall hiervon abweichend geltend gemacht, dass eine andere
betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eine regelmäßige
Arbeitsstätte ist oder keine regelmäßige Arbeitsstätte
vorliegt, muss das anhand des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunktes
der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

2. Selbstständige: Das Finanzgericht Baden-Württemberg
(FG) hat mit Urteil vom 27.10.2011 entschieden, dass auch ein Selbstständiger
nur eine Betriebsstätte haben kann. Entsprechend ließ es die
Aufwendungen für Fahrten zu verschiedenen Tätigkeitsstätten
als unbeschränkt abzugsfähige Reisekosten zum steuerlichen
Ansatz zu.

In seiner Begründung führt es aus, dass der BFH bereits mit
Urteil vom 9.6.2011 entschieden habe, dass Arbeitnehmer nur eine Arbeitsstätte
haben können. Das trifft nach Auffassung des FG auch auf selbstständig
Tätige zu. Verfassungsrechtlich sei eine Gleichbehandlung von
Arbeitnehmern und übrigen Steuerpflichtigen geboten.

Anmerkung: Das Finanzgericht ließ in seinem Urteil die
Revision zu, die das Finanzamt zwischenzeitlich eingelegt hat.

News

Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme und eines Vollzeitstudiums

Read more...

Kindergeld: Ausbildungswilligkeit trotz Nichtannahme eines angebotenen Studienplatzes

Read more...

Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes

Read more...

Unterschiedliche Entscheidungen beim Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften

Read more...

Diese Seite zu Favoriten hinzufügenDeliciousWebnewsDiese Seite zu Mister Wong hinzufügenoneview - das merk ich mir!linkarenaDiese Seite zu Digg hinzufügen Diese Seite zuYigg hinzufügen Diese Seite im netselektor speichern